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Kündigungsfristen bei Kartenterminal-Verträgen

Wann Ihr Vertrag ausläuft, bis wann Sie reagieren müssen, und was Sie mit diesem Termin am besten anfangen. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Formular.

Ich heiße Carlos Pena Rodriguez und verkaufe Kartenterminals an Hotels und Restaurants. Das sage ich gleich am Anfang, damit Sie den Rest einordnen können. Diese Seite ist trotzdem so gebaut, dass Sie sie vollständig nutzen können, ohne jemals mit mir zu sprechen. Der wichtigste Rat weiter unten lautet ausdrücklich, bei Ihrem jetzigen Anbieter zu bleiben.

Diese Seite gibt Informationen und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.

Schritt 1

Welcher Anbieter, und welche Laufzeit steht in Ihrem Vertrag?

Fast alle Anbieter haben mehrere Vertragsvarianten mit unterschiedlichen Laufzeiten. Eine Spanne von 24 bis 60 Monaten hilft Ihnen nicht weiter. Deshalb die Frage: Was steht bei Ihnen?


Schritt 2

Ihr Stichtag, dreifach gerechnet

Tragen Sie ein, was Sie wissen. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.




Wenn Sie den Vertragsbeginn nicht finden: Er steht auf dem unterschriebenen Vertragsformular oder der Auftragsbestätigung, nicht in den AGB. Häufig ist nicht das Unterschriftsdatum maßgeblich, sondern die Freischaltung oder die Lieferung des Geräts. Wenn Sie aus Ihrem eigenen Vertrag nicht ausrechnen können, wann Sie kündigen müssten, ist das kein Versäumnis von Ihnen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Verlängerungsklausel unwirksam sein kann, wenn sich die Frist für den Kunden nicht berechnen lässt (BGH, XII ZR 1/17). Das ist dann ein Fall für eine Anwältin oder einen Anwalt, und es kann bedeuten, dass die automatische Verlängerung nie wirksam wurde.

Schritt 3, und der wichtigste

Kündigen Sie noch nicht. Verhandeln Sie zuerst nach.

Drei bis sechs Monate vor Ihrem Stichtag ist der einzige Zeitpunkt in mehreren Jahren, zu dem Ihr jetziger Anbieter Ihren Preis wirklich verbessert. Danach hat er keinen Anlass mehr dazu, davor auch nicht. Nutzen Sie das.

Das ist kein Trick und kein Umweg. Es ist für die meisten Betriebe die schnellste Ersparnis, weil kein Gerät getauscht, kein Personal geschult und keine Kasse neu angebunden werden muss.

Worüber sich verhandeln lässt

  • Das Disagio je Kartenart. Getrennte Sätze für girocard, EWR-Kreditkarten, Firmenkarten und Karten von außerhalb des EWR sind fast immer günstiger als ein Pauschalsatz auf alles. Bei einem hohen girocard-Anteil ist das der größte Hebel.
  • Das feste Transaktionsentgelt. Bei kleinen Beträgen ist ein Centbetrag pro Buchung teurer als jeder Prozentsatz. Bei 4,50 Euro Rechnungsbetrag sind 10 Cent bereits 2,2 Prozent.
  • Die Gerätemiete und die Servicepauschalen. Oft der am leichtesten verhandelbare Posten, weil das Gerät längst abgeschrieben ist.
  • Mindestumsatzklauseln. In einem Saisonbetrieb ist das eine Strafgebühr für ruhige Monate.
  • Die Laufzeit selbst. Wer ohnehin verlängert, sollte für eine kürzere Bindung eine Gegenleistung verlangen.

Was Sie in das Gespräch mitnehmen

  • Ihre letzten drei Abrechnungen und Ihren tatsächlichen effektiven Satz, also alle Kosten geteilt durch den Kartenumsatz.
  • Ihren Kartenmix, vor allem den girocard-Anteil.
  • Ein konkretes Konkurrenzangebot, wenn Sie eines haben.
  • Ihren Stichtag aus Schritt 2. Er ist Ihr einziges Druckmittel und er wirkt nur, solange er noch nicht verstrichen ist.

Der Brief dafür

Nicht anrufen, sondern schreiben. Ein Schreiben zwingt zu einer Antwort, die sich später nachlesen lässt, und landet bei der Abteilung, die Preise ändern darf.

Einmal ausfüllen, beide Briefe sind dann fertig. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts an mich gesendet. Anbieter und Datum setzt die Seite aus Ihren Angaben oben selbst ein.

Die folgenden vier Zahlen stehen auf Ihren letzten drei Abrechnungen. Sie machen den Brief zur Nachverhandlung deutlich wirksamer, sind aber freiwillig.

Textdatei, zum Einsetzen Ihrer Daten.
Brief hier ansehen
[Ihr Betrieb]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
Kunden- oder Vertragsnummer: [Kundennummer]

[Anbieter]
[Anschrift des Anbieters]

[Ort], [Heutiges Datum]

Konditionen unseres Kartenzahlungsvertrages, Kunden-Nr. [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Vertrag über die Akzeptanz von Kartenzahlungen läuft am [Vertragsende] aus. Bevor ich mich mit dem Markt befasse, möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, uns ein verbessertes Angebot zu machen.

Zur Ausgangslage: Wir wickeln derzeit rund [Kartenumsatz] Euro Kartenumsatz im Monat über Sie ab, bei etwa [Anzahl Transaktionen] Transaktionen. Unser effektiver Gesamtsatz liegt nach unserer Auswertung der letzten drei Abrechnungen bei [Effektivsatz] Prozent. Der Anteil der girocard-Zahlungen beträgt etwa [girocard-Anteil] Prozent.

Ich bitte Sie um ein Angebot zu folgenden Punkten:

1. Getrennte Sätze je Kartenart statt eines Pauschalsatzes, insbesondere für girocard.
2. Das feste Entgelt je Transaktion.
3. Gerätemiete und Servicepauschalen.
4. Streichung einer etwaigen Mindestumsatzklausel.
5. Die Laufzeit und die Kündigungsfrist eines neuen Vertrages.

Bitte senden Sie mir das Angebot schriftlich bis zum [Antwort bis]. Nach diesem Datum werde ich Angebote anderer Anbieter einholen und im Rahmen der Kündigungsfrist entscheiden.

Für eine gute Lösung bleibe ich gern bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen


[Ihr Name]
[Ihre Funktion]

Schritt 4

Wenn Sie danach trotzdem kündigen wollen

Dann bitte richtig, damit die Kündigung nicht an einer Formalie scheitert.

  • Fristgerecht und beweisbar. Einschreiben mit Rückschein, oder der vom Anbieter vorgeschriebene Weg. Manche Anbieter akzeptieren ausdrücklich keine E-Mail, sondern nur ein Online-Formular. Prüfen Sie das, bevor Sie schreiben.
  • Mit der Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Falls Sie sich im Datum irren, wirkt die Kündigung dann trotzdem zum nächsten zulässigen Termin.
  • Mit der Bitte um schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums.
  • Vorsorglicher Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses. Wer das gemietete Terminal nach dem Enddatum weiter benutzt, kann den Mietvertrag ungewollt auf unbestimmte Zeit verlängern (§ 545 BGB). Ein Satz im Kündigungsschreiben verhindert das.
  • Gerät sofort zurückschicken, versichert und nachverfolgbar, und vorher fotografieren. Wer das Gerät behält, zahlt die Miete weiter (§ 546a BGB). Bei Nichtrückgabe verlangen Anbieter Schadensersatz, teils mit einem Mindestbetrag von 250 Euro.
  • Terminal ab dem Enddatum nicht mehr benutzen. Auch wenige Tage können die Miete wieder aufleben lassen.
Textdatei, zum Einsetzen Ihrer Daten.
Kündigungsschreiben hier ansehen
[Ihr Betrieb]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
Kunden- oder Vertragsnummer: [Kundennummer]
Terminal-ID: [Terminal-ID]

[Anbieter]
[Anschrift des Anbieters]

[Ort], [Heutiges Datum]

Kündigung des Vertrages Nr. [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Vertrag über die Akzeptanz von Kartenzahlungen einschließlich aller damit verbundenen Vereinbarungen, insbesondere über Netzbetrieb, Terminalmiete und Serviceleistungen, ordentlich zum [Vertragsende], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB wird hiermit vorsorglich widersprochen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum, zu dem der Vertrag endet. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, an welche Anschrift das gemietete Gerät zurückzusenden ist und welche Unterlagen der Rücksendung beizulegen sind.

Etwaige im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende bitte ich anteilig zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen


[Ihr Name]
[Ihre Funktion]

Schritt 5

Wenn der Stichtag schon vorbei ist

Dann ist noch nicht alles verloren. Es gibt drei Wege, und den ersten kennt kaum jemand.

1. Die Preiserhöhung als Ausstieg

Das ist der wertvollste Hebel auf dieser Seite. Wenn Ihr Anbieter Preise oder Bedingungen ändert, bekommen Sie in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von Ihrer Laufzeit. Die Frist dafür ist kurz, bei manchen Anbietern sechs Wochen, und sie endet an dem Tag, an dem die Änderung wirksam wird.

Praktisch heißt das: Werfen Sie kein Schreiben weg, in dem „Änderung der Entgelte", „Anpassung der Konditionen" oder „Änderungsmitteilung" steht. Genau dieses Schreiben ist Ihre Tür. Lesen Sie darin nach, welche Frist genannt ist, und handeln Sie innerhalb dieser Frist.

Wenn Sie einer Änderung nur widersprechen wollen, ohne zu kündigen: Das ist möglich, dann gelten die alten Bedingungen weiter. Ein Widerspruch gegen die reine Laufzeitverlängerung hat dagegen keine Wirkung. Dagegen hilft nur eine fristgerechte Kündigung.

2. Die Verlängerungsklausel selbst angreifen

Wenn Sie aus Ihrem Vertrag nicht ausrechnen können, bis wann Sie hätten kündigen müssen, etwa weil der Laufzeitbeginn an ein bewegliches Ereignis wie die Freischaltung geknüpft ist, kann die Klausel unwirksam sein. Dann gab es keine wirksame Verlängerung. Das ist ein Fall für eine kurze anwaltliche Prüfung und es kann bedeuten, dass Zahlungen seitdem zurückgefordert werden können.

3. Bei Betriebsaufgabe

Einige Anbieter lassen eine sofortige Kündigung zu, wenn Sie die Gewerbeabmeldung vorlegen. Das ist kein Weg für einen laufenden Betrieb, aber bei einer Übergabe oder Schließung wichtig zu wissen.

Und ein Hinweis, den Sie sonst selten hören

Vielleicht haben Sie gelesen, dass man Zahlungsverträge gesetzlich immer mit einem Monat Frist beenden kann (§ 675h BGB). Für Verbraucher stimmt das. Für Unternehmen nicht. Bei gewerblichen Kunden darf dieses Recht vertraglich ausgeschlossen werden (§ 675e Abs. 4 BGB), und mindestens ein großer deutscher Anbieter tut das ausdrücklich in seinen AGB. Schauen Sie in Ihrem Vertrag nach Abschnitten wie „Abweichende Vereinbarungen" oder „Unternehmerkunden". Steht dort ein solcher Ausschluss, gilt allein Ihre vertragliche Frist. Steht dort nichts, kann der Monat für Sie gelten. Wurde Ihnen der Ausschluss nie deutlich gemacht, lohnt eine anwaltliche Einschätzung.

Das war alles

Sie brauchen mich für nichts davon. Wenn Sie mit dem Nachverhandeln bei Ihrem jetzigen Anbieter durchkommen, hat sich diese Seite für Sie gelohnt und für mich auch, denn dann wissen Sie, dass ich Ihnen nichts erzählt habe, was nur mir nützt.

Falls Sie irgendwann Ihre Abrechnungen von jemandem durchgerechnet haben wollen, oder falls das Nachverhandeln nicht klappt:

Carlos Pena Rodriguez
+49 155 69106023, täglich 13.30 bis 21 Uhr
[email protected]
braigez.com